Heizkostenabrechnung


Die ELOTESCH GmbH führt die Ablesung sämtlicher Verbrauchserfassungsgeräte, auch von Fremdgeräten mit qualifizierten  Ablesern durch.
Die Heizkostenabrechnung erstellen wir mit moderner, leistungsfähiger Software. Somit schaffen wir für  Gebäudeeigentümer, Hausverwalter und Mieter vollständige Transparenz und Nachvollziehbarkeit, sowie hohe Flexibilität.
Die Kosten wie z.B. für Brennstoff, Betriebsstrom, Immissionsschutzmessung, Schornsteinfeger und Heizkostenabrechnung zählen zu den Heizkosten. Sie dürfen auf die Wohnungsmieter umgelegt werden. Die Anmietung der Verbrauchsdatenerfassungsgeräte kann auf die Mieter umgelegt werden, falls  nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe eine Mehrheit der Wohnungsmieter dem widerspricht.
Nach Vorschrift der Heizkostenverordnung muss ein Teil der umlagefähigen Kosten verbrauchsabhängig auf die Wohnungsmieter umgelegt werden.
Nebenkostenabrechnung
Aufwendungen z.B. für Müllabfuhr, Wasserversorgung, Abwasser, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Grundsteuer gehören zu den Nebenkosten. Diese Kosten werden nach einem festgelegten Verteilschlüssel auf die Mieter umgelegt.
Eine detaillierte Erläuterung zu unseren Heiz- und Nebenkostenabrechnungen finden Sie hier.
Wir erstellen die Abrechnungen selbstverständlich nach den gesetzlichen Grundlagen, wie der Heiz- und Betriebskostenverordnung. Dies schafft für den Wohnungsvermieter Rechtssicherheit und bewahrt ihn vor hohen Folgekosten und Forderungsausfall.

Wichtiger Hinweis:
Vermieter von Wohnungen müssen die Heizkosten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben  verbrauchsabhängig auf die einzelnen Wohnungsmieter bzw. Nutzer verteilen. Erfolgt die Heizkostenabrechnung nicht nach den komplizierten gesetzlichen Bestimmungen, dann hat der Wohnungsmieter nach §12 der Heizkostenverordnung das Recht, den auf ihn entfallenden Teil der Heizkosten zu kürzen.

Darüber hinaus wurden in jüngster Vergangenheit weitere neue gesetzliche Anforderungen gestellt. 

-So müssen Gebäudeeigentümer zusätzlich zur eigentlichen Abrechnung das Verbrauchsverhalten der Mieter bzw. Nutzer in der Heizkostenabrechnung anschaulich darstellen (IDA).

-Erhaltene Gutschriften, wie z.B. die Dezemberhilfe 2022 müssen ebenfalls mit der Heizkostenabrechnung nachvollziehbar gegengerechnet werden.

 -Für Abrechnungszeiträume, die ab 01.01.2023 beginnen, muss bei fossilen Brennstoffen der CO2 Preis nach einem 10-Stufen Schema zwischen Mieter und dem Vermieter aufgeteilt werden.
-Bei Neuinstallation der Messtechnik und beim Eichtausch müssen fernauslesbare Zähler verbaut werden. Diese müssen dann monatlich von außerhalb der Wohnung ausgelesen werden. Sind solche Zähler verbaut, dann müssen die Mieter bzw. Nutzer monatlich über deren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser  schriftlich informiert werden.

Selbstverständlich bieten wir unseren Kunden zu all den gesetzlichen Neuerungen eine passenden Lösung an und unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Pflichten.